Alle öffentlichen Einrichtungen oder privaten Organisationen, die im Jugend- und/oder Bildungsbereich tätig sind sowie Organisationen und Einrichtungen, die bereichsübergreifende Aktivitäten durchführen (z.B. lokale und regionale Behörden, Handelskammern, Forschungseinrichtungen, etc.) und in einem Programmland angesiedelt sind, können Anträge stellen. Eine detaillierte Liste alle förderfähigen AntragstellerInnen und ProjektpartnerInnen findet sich im Programmhandbuch.
Strategische Partnerschaften -
Key Action 2
Strategische Partnerschaften ermöglichen sektoren- (Jugend, Bildung, Arbeitsmarkt) und länderübergreifende Zusammenarbeit und fördern den Austausch guter Praxis sowie die Entwicklung neuer Methoden und Lernangebote. Die Projekte sollen nachhaltig wirken und auf systemischer Ebene zu Veränderung beitragen. Im Jugendbereich werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Förderung von qualitativ hochwertiger Jugendarbeit, insbesondere Projekte, die mit benachteiligten Jugendlichen als Zielgruppe arbeiten und solche, die den interkulturellen Dialog fördern und Anti-Diskriminierungsarbeit zum Thema haben.
- Unterstützung von bereichsübergreifenden Projekten, die Empowerment und aktive Beteiligung junger Menschen fördern
- Förderung von (sozialem) Unternehmertum bei jungen Menschen
- Internationalisierung und Professionalisierung der Jugendarbeit: Förderung von Kompetenzen, Auf- und Ausbau von Qualitätsstandards, Verknüpfung von Praxis, Politik und Forschung
Es gibt zwei verschiedene Projektarten innerhalb der Strategischen Partnerschaften:
Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis
Das oberste Ziel dieser Projektart ist es, Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen beim Aufbau und der Stärkung von Netzwerken zu unterstützen, ihre Kapazitäten für transnationale Arbeit zu stärken und den Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken zu fördern. Eine Sonderform dieser Projektart ist die Transnationale Jugendinitiative.
Strategische Partnerschaften zur Unterstützung von Innovationen
Diese Projekte sollen innovative Ergebnisse schaffen und/oder die intensive Verbreitung und Nutzung von existierenden und neu geschaffenen Produkten oder Ideen unterstützen. Achtung: Diese Art von Projekte können nur einmal im Jahr zur Antragsfirst im Oktober beantragt werden.
(Anmerkung: Im Jahr 2020 haben wir ausnahmsweise auch die Antragsfrist am 7. Mai für diese Art von Projekten geöffnet - insbesondere für Projekte, die Herausforderungen rund um COVID-19 addressieren.)
Teilnehmer*innen
keine Beschränkung
Dauer
6 bis max. 36 Monate
Antragsfristen
- für Projektstart zwischen 1.6.2020 und 30.9.2020
(nur Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis) - für Projektstart zwischen 1.9.2020 und 31.1.2021
(nur Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis) - für Projektstart zwischen 1.2.2021 und 31.5.2021
(für beide Projektarten: Unterstützung von Innovationen sowie Austausch guter Praxis)
Förderfähige Antragsteller*innen
Partner*innen
Eine strategische Partnerschaft im Jugendbereich besteht aus mindestens zwei Partnerorganisationen aus zwei Programmländern.
Organisationen aus Partnerländern können dann an Strategischen Partnerschaften beteiligt sein, wenn ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Ihre Einbindung und Beteiligung muss für das Projekt eine essentielle Rolle spielen.
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten setzen sich aus verschiedenen Pauschalen, je nach Art und Dauer des Projektes, zusammen. Ein Projekt kann (muss aber nicht) alle Bestandteile enthalten. Die maximale Fördersumme für eine Strategische Partnerschaft beträgt 150.000 € pro Jahr bzw. 12.500 € pro Monat.
Projektmanagement und -umsetzung:
Hier handelt es sich um Pauschalkosten für die Planung, Koordination und Kommunikation zwischen den Partner*innen, Projektaktivitäten, Information, Bewerbung und Verbreitung der Ergebnisse. Monatliche Pauschalen: Für die koordinierende Organisation gibt es 500 €, für die beteiligten Partnerorganisationen 250 €. Maximal gibt es für Projektmanagement und -umsetzung: 2.750 € / Monat.
Transnationale Treffen der Projektpartner*innen:
Reisekosten für die Teilnahme an Treffen zwischen den Projektpartner*innen zu Umsetzungs- und Koordinierungszwecken werden über gestaffelte Entfernungspauschalen berechnet. Die Entfernungen werden über den Distanzrechner der Europäischen Kommission online kalkuliert.
Transnationale Lern-/ Lehr- und Trainingsaktivitäten:
- Trainings- und Ausbildungsaktivitäten für Fachkräfte im Jugendbereich: Dauer mind. 3 Tage (exklusive Reisetage) - 2 Monate
- Langzeitmobilitäten von Fachkräften im Jugendbereich: Dauer 2 bis 12 Monate (ausgenommen Teilnehmer*innen aus Partnerländern)
- Blended Mobility Aktivitäten
Die hier anfallenden Reisekosten werden über gestaffelte Entfernungspauschalen abgerechnet. Die Entfernungen werden über den Distanzrechner der Europäischen Kommission online kalkuliert. Für Reisen, bei denen die Reisekostenpauschale nicht mindestens 70% der tatsächlichen Kosten deckt, kann statt der Pauschale ein Zuschuss für sehr hohe Reisekosten beantragt werden und zwar werden diese dann unter den sogenannten „Außergewöhnlichen Kosten" eingereicht.
Pauschalen pro Person und Tag - diese sind je nach Dauer und Land gestaffelt. Für Österreich: 110 € (bis zu 14 Tagen), 77 € (bis zu 60 Tagen), 55 € (bis zu einem Jahr).
Außergewöhnliche Kosten:
Tatsächliche Kosten, die im Zusammenhang mit Subverträgen oder Ausgaben für Waren und Dienstleistungen stehen. Diese Kosten werden, nach Nachweis der Belege, bis zu max. 75% übernommen (max. 50.000€).
Besonderer Unterstützungsbedarf:
Damit sind Kosten gemeint, die in direktem Zusammenhang mit einer Behinderung von Teilnehmer*innen stehen. Voraussetzung: Es muss im Antrag hinreichend begründet werden, welcher Bedarf hier besteht und wieso diese Ausgaben notwendig sind. Die tatsächlich entstanden Kosten werden bis zu 100% rückerstattet. Über die entstandenen Kosten ist ein vollständiger Nachweis zu erbringen.
Zusätzlich können Strategische Partnerschaften zur Unterstützung von Innovationen folgende Kosten beantragen:
Intellektueller Output:
Kosten für die Entwicklung von projektrelevanten Tools, Materialien, Studien, Methoden, etc. Pauschale pro Tag, gestaffelt nach Ländern und Personalgruppen, zwischen 39€ und 294 € pro Tag und Person.
Multiplikator*innentreffen:
Kosten für nationale oder transnationale MultiplikatorInnentreffen zur Verbreitung und Weitergabe von Projektergebnissen. Pauschale pro Teilnehmer*in: 100 € für Teilnehmer*in aus dem Inland sowie 200 € bei Teilnehmer*in aus dem Ausland. Gesamt können hier max. 30.000 € pro Projekt gefördert werden.
Länder
Teilnahmeberechtigt sind:
Programmländer
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Republik Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Türkei
Strategische Partnerschaften zielen in erster Linie auf Programmländer ab. In Ausnahmefällen können Organisationen aus Partnerländern (weltweit) eingebunden werden. Die Teilnahme von diesen Organisationen muss explizit im Antrag begründet werden.
Antragsstellung
- Programm-Guide lesen
- PIC generieren
- Online Antragsformular ausfüllen
Wichtige Downloads
- Erasmus+ Programmhandbuch 2020 (PDF-Dokument, engl. Version, ca. 4,5 MB)
Weitere Infos
- Infoblatt zur Abrechnung von Reisekosten (PDF, ca.500 KB)
- Distanzrechner der Europäischen Kommission
- Erasmus+ Project Results Platform mit Projektergebnissen
- Tipps zur Planung - Gesundheit und Sicherheit von Teilnehmer*innen (PDF, ca. 620 KB)
- Factsheet Strategische Partnerschaften (PDF-Dokument, ca. 317 KB)