Strategische Partnerschaften -
Key Action 2

Strategische Partnerschaften ermöglichen sektoren- (Jugend, Bildung, Arbeitsmarkt) und länderübergreifende Zusammenarbeit und fördern den Austausch guter Praxis sowie die Entwicklung neuer Methoden und Lernangebote. Die Projekte sollen nachhaltig wirken und auf systemischer Ebene zu Veränderung beitragen. Im Jugendbereich werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung von qualitativ hochwertiger Jugendarbeit, insbesondere Projekte, die mit benachteiligten Jugendlichen als Zielgruppe arbeiten und solche, die den interkulturellen Dialog fördern und Anti-Diskriminierungsarbeit zum Thema haben.
  • Unterstützung von bereichsübergreifenden Projekten, die Empowerment und aktive Beteiligung junger Menschen fördern
  • Förderung von (sozialem) Unternehmertum bei jungen Menschen
  • Internationalisierung und Professionalisierung der Jugendarbeit: Förderung von Kompetenzen, Auf- und Ausbau von Qualitätsstandards, Verknüpfung von Praxis, Politik und Forschung

Es gibt zwei verschiedene Projektarten innerhalb der Strategischen Partnerschaften:

Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis

Das oberste Ziel dieser Projektart ist es, Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen beim Aufbau und der Stärkung von Netzwerken zu unterstützen, ihre Kapazitäten für transnationale Arbeit zu stärken und den Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken zu fördern. Eine Sonderform dieser Projektart ist die Transnationale Jugendinitiative.

Strategische Partnerschaften zur Unterstützung von Innovationen

Diese Projekte sollen innovative Ergebnisse schaffen und/oder die intensive Verbreitung und Nutzung von existierenden und neu geschaffenen Produkten oder Ideen unterstützen. Achtung: Diese Art von Projekte können nur einmal im Jahr zur Antragsfirst im Oktober beantragt werden.

(Anmerkung: Im Jahr 2020 haben wir ausnahmsweise auch die Antragsfrist am 7. Mai für diese Art von Projekten geöffnet - insbesondere für Projekte, die Herausforderungen rund um COVID-19 addressieren.)

Teilnehmer*innen

keine Beschränkung
 

Dauer

6 bis max. 36 Monate
 

Antragsfristen

für Projektstart zwischen 1.6.2020 und 30.9.2020 
(nur Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis)
für Projektstart zwischen 1.9.2020 und 31.1.2021
(nur Strategische Partnerschaften zum Austausch guter Praxis)
für Projektstart zwischen 1.2.2021 und 31.5.2021
(für beide Projektarten: Unterstützung von Innovationen sowie Austausch guter Praxis)