Wo und wie registriere ich mich um eine Organisation Identifikations Nummer (OID) zu erhalten?
Vor der Antragstellung muss man sich bei dem Organisation Registration System der Europäischen Kommission registrieren, um eine OID zu erhalten. Diese OID ersetzt den früheren PIC. Solltet ihr bisher bei einem Erasmus+ Projekt als Organisation teilgenommen haben, könnt ihr eure OID mit der Suchfunktion im Organisation Registration System finden. Ohne diesen Code können keine Anträge im Programm Erasmus+: Jugend in Aktion gestellt werden. Auch alle Partnerorganisationen in einem Projekt brauchen eine gültige OID. Details zur Registrierung findest du hier
Wie finde ich meine OID, wenn ich nur eine PIC habe?
Der PIC wurde in den dezentralen Förderprogrammen, wie z.B. in Erasmus+: Jugend in Aktion und das Europäische Solidaritätskorps, automatisch durch eine OID ersetzt. Wenn nur die PIC bekannt ist und die eigene OID noch nicht, dann kann sie im Organisation Registration System leicht gefunden werden. Dazu gebe einfach den Organisationsnamen im Suchfeld ein oder benutze die "advance search" Funktion, um die OID mit anderen Daten zu finden (wie z.B. durch Angabe der PIC).
Interagieren die Daten im Organisation Registration System mit den Web-Forms?
Ja, wenn man in der Web-Form (=online Antragsformular) die OID eingibt, werden die Details der jeweiligen Organisation automatisch ausgefüllt.
Muss die Kontaktperson in einem Projektantrag, dieselbe Kontaktperson sein wie im Organisation Registration System angegeben?
Nein, die Kontaktperson in einem Projektantrag kann auch eine andere Person sein. Wichtig ist, dass der Legal Representative, also die zeichnungsberechtigte Person eines Vereins, einer Organisation, einer informellen Gruppe im Antrag dieselbe ist, wie im Organisation Registration System angegeben.
Muss ein online eingereichter Antrag auch per Post an die Nationalagentur geschickt werden?
Nein, Anträge können nur mehr online per Web-Form eingereicht werden. Zusätzliche Dokumente können direkt in diesem hochgeladen und als Annexe online übermittelt werden.
Wie viele Dokumente können an die Web-Form angehängt werden?
Maximal 10 Dokumente mit einer Größe von 10 MB.
Gilt weiterhin die Regel maximal 3 Anträge pro Organisation pro Deadline?
Nein, es können beliebig viele Anträge zu einer Deadline eingereicht werden. Organisationen sind jedoch angehalten mehrere Aktivitäten in einem Antrag zu beantragen.
Was bedeutet der Begriff "Aktivität" im Programm Erasmus+: Jugend in Aktion?
Eine Aktivität ist ein einzelnes Mobilitätsprojekt - sprich eine Jugendbegegnung, ein Freiwilligeneinsatz oder ein Training. In einem Antrag können mehrere Aktivitäten verschiedener Art (z.B.: zwei Jugendbegegnungen und ein Training usw.) beantragt werden. Der ganze Antrag wäre dann ein Projekt mit mehreren Aktivitäten.
Wie viele Aktivitäten können pro Antrag beantragt werden?
Formal gibt es hierfür keine Begrenzung.
Müssen alle Partnerorganisationen zum Zeitpunkt der Antragstellung im Organisation Registration System registriert und von der jeweiligen Nationalagentur zertifiziert sein?
Alle teilnehmenden Organisationen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest registriert sein, da die OID im Antragsformular unbedingt angegeben werden muss. Die Zertifizierung (früher Validierung) der Organisationen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch noch nicht abgeschlossen sein.
Wie sind die Abrechnungsmodalitäten?
Insgesamt werden Kosten im Programm Erasmus+: Jugend in Aktion zum Großteil über Pauschalen und Standardbeträge abgerechnet. Außergewöhnliche Kosten und/oder Kosten zur Einbindung von Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können über tatsächlich entstandene Kosten abgerechnet werden, sofern diese genehmigt wurden. Details zu Fördermodalitäten und -summen finden sich im Programmhandbuch unter den einzelnen Key Actions (KA).
Welche Kriterien müssen Vereine erfüllen, um Projektträger*innen im Programm Erasmus+: Jugend in Aktion zu sein (Begrenzungen bzgl. Jahresumsatz)?
Alle Vereine müssen vor der ersten Antragstellung im Organisation Registration System registriert sein. Bis zu einer beantragten Fördersumme von € 60.000,- müssen keine Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit erfolgen, ab € 60.000,- muss eine Bilanz vorgelegt werden. Es gibt keine Grenze bezüglich angesuchter Jahressumme.
Wie lange muss ein Verein schon bestehen für eine Antragstellung? Darf ein Verein, der erst kürzlich gegründet wurde, beantragen?
Ja, hier wird ein stärkeres Augenmerk auf die „operational Capacity“ gelegt, vor allem bei Projekten über € 60.000,- Fördersumme.
Wie sehen die Förderkriterien für öffentliche Einrichtungen (=Public Bodies) aus?
In der KA 1 bekommen öffentliche Einrichtungen auf regionaler und nationaler Ebene, gewinnorientierte Unternehmen, Vereinigungen von Regionen und Europäische Zusammenschlüsse territorialer Zusammenarbeit nur 50% der „Organisatorischen Kosten“.
Profit-making bodies active in CSR: Gibt es da eine Definition dafür? Bzw. muss eine Organisation ihre CSR Aktivitäten nachweisen und wenn ja, wie?
Es gibt bis jetzt keine konkrete Definition dafür und auch keine entsprechende Geschäftsform in Ö. Die CSR Aktivitäten müssen jedoch in der Spalte „present the partner organisation“ beschrieben werden und den Zielen und Inhalten des Programmes entsprechen.
Wie funktioniert die Kilometerpauschalberechnung?
Reisekosten werden unabhängig von der gewählten Reiseart über fixe Pauschalen abgerechnet. Die Entfernungspauschalen sind nach Kilometern gestaffelt und finden sich unter der jeweiligen Key Action im Programmhandbuch.
Sind die Entfernungspauschalen für Reisekosten nur einmal oder pro Richtung zu rechnen?
Die Pauschale ist nur einmal pro Strecke und Teilnehmer*in zu berechnen, nicht für beide Richtungen.
Was sind die DEOR Anforderungen?
DEOR ist im neuen Programm sehr viel wichtiger. Die Verbreitung von Informationen und Ergebnissen über Aktivitäten im Rahmen des Programmes um eine möglichst große Reichweite zu garantieren, ist Voraussetzung für eine Förderung. Bereits bei der Antragstellung soll die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse vor, während und nach den Aktivitäten miteinkalkuliert werden.
Wie lang darf der Aufenthalt bei TCA Trainings im jeweiligen Land sein?
Für TCA-Projekte gilt: Der Aufenthalt abseits des Trainings darf die Dauer der Trainingsaktivität nicht überschreiten – z.B. 5 Tage Training, Anreise 3 Tage vorher und Abreise 2 Tage danach möglich.
Risk Management: Mobilitätsprojekte in anderen Ländern
Wie bei jeder Reise sollte man sich auch bei einer Mobilität im Rahmen eines Erasmus+: Jugend in Aktions-Projektes in einem anderen Land vorab gründlich informieren. Das passiert zunächst einmal über die Partnerorganisationen, aber auch die Reiseinformationen auf der Website des Österreichischen Außenministeriums sind in diesem Falle hilfreich und nützlich. Hier erfährt man, u.a. welche Einreise- und Ausreisebestimmungen gelten, ob und welche Impfungen empfohlen werden, welche Ausländische Vertretungen es im jeweiligen Land gibt oder ob irgendwelche besonderen Bestimmungen und Vorschriften gelten. Auch informiert das Außenministerium über die aktuelle Sicherheitssituation im jeweiligen Land, gibt Einstufungen zur Sicherheitslage sowie im Ernstfall Reisewarnungen heraus und informiert über Sicherheitsvorkehrungen.
Dürfen Ko-Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden?
Prinzipiell ist es möglich Ko-Finanzierungen zu nutzen, eine Doppelförderung von Aktivitäten muss allerdings ausgeschlossen werden können. Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten für Jugendprojekte findet sich auf der Website des Bundesweiten Netzwerks Offene Jugendarbeit (bOJA) hier