Informationen zum Coronavirus für (internationale) Trainings
- diese Information betrifft Teilnehmer*innen an (internationalen) Trainings, die über eine Nationalagentur abgewickelt werden -
Offizielle aktuelle Infos & Reisewarnungen:
Für den jeweils aktuellsten Stand der Informationen und Reisewarnungen verweisen wir zunächst auf die Websites der entsprechenden Ministerien:
- Information & Reisewarnung des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (Außenministerium)
- Information vonseiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Information & Reiseempfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Außerdem verweisen wir auf die von der Bundesjugendvertretung zusammengestellte Zusammenfassung der offiziellen Anordnungen für die Kinder- und Jugendarbeit und auf die Informationen des Sozialministeriums in bosnischer/kroatischer/serbischer Sprache.
Informationen von unserer Seite
Bitte befolgen Sie in erster Linie die Informationen, die Sie von der organisierenden Nationalagentur zum konkreten Training und der Situation im jeweiligen Land erhalten. Falls Sie aufgrund vorliegender Reise-/Gesundheitswarnungen Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung absagen möchten, ist Ihnen diese Entscheidung überlassen. Inzwischen sind aber ohnehin (soweit uns bekannt ist) alle Veranstaltungen abgesagt, verschoben oder auf Online-Events umgestellt
Wenn Sie Ihre Teilnahme absagen wollen, kontaktieren Sie bitte unbedingt uns als Nationalagentur. Für Kosten, die durch Stornierungen entstehen und die nicht über eine reguläre Reiseversicherung abgedeckt werden können, hat die Nationalagentur die Möglichkeit, den Grundsatz der "Force Majeur / Höheren Gewalt" anzuwenden. Bitte beachten Sie folgende Konditionen:
- Die Nationalagentur muss schriftlich über die Absage und den Wunsch, Kosten anzurechnen, informiert werden.
- Es können nur Kosten anerkannt werden, die tatsächlich angefallen sind. Für Kosten, die bei der Nationalagentur geltend gemacht werden, müssen Belege vorgelegt werden.
- Kosten, die über Reiseversicherungen rückerstattet werden können, sollten in erster Linie über diese Versicherungen abgewickelt werden.
- Für die Abrechnung sollte das reguläre Abrechnungsformular verwendet werden.
Information der Europäischen Kommission zur Anwendung der Force Majeur: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/news/corona-virus-consequences-erasmus-and-european-solidarity-corps-mobility-activities_en
Gerne steht das Team der Nationalagentur für Fragen zur Verfügung.